Kart-Slalom / Stadt Göttingen fordert Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
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"WIR KÖNNEN NICHT ALLES HINNEHMEN", sagt Peter Stromberg von der RennSportGemeinschaft Göttingen e.V.
Göttingen Ein Bericht von Britta Stobbe
Der vergangene
Sonntag erwies sich als voller Erfolg. Auf dem Parkplatz der Firma Schwarze, Gotteslager In Grone, wurde die
Südniedersächsische Jugend- Kart- Saison mit
dem RSG- ADAC Kart- Slalom eröffnet.
Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt.
„Für die Durchführung von Go- Kart- Veranstaltungen zu Trainingszwecken ist
eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich, wenn
diese Veranstaltungen an fünf Tagen oder mehr pro Kalenderjahr an den
Jeweiligen Standorten stattfinden", teilt das Umweltamt der Stadt Göttingen
mit. Für diese Genehmigung soll die RennSportGemeinschaft
Göttingen e.V. im ADAC, ebenso wie drei weitere Göttinger Clubs, 1500 Mark
zahlen. In Göttingen
sind rund 50 Kinder im Alter von acht bis 18 Jahren begeisterte Kartfahrer.
Beim Jugend- Kart- Slalom ist neben Geschwindigkeit auch Geschicklichkeit
gefragt. Während für die Kinder in erster Linie der Spaß zählt,
profitieren
die Eltern vom Hintergrund der Verkehrserziehung. Der Kart- Sport ist lehrreich
für das spätere Fahrgefühl im Kraftfahrzeug. Als Trainingsorte werden zur
Verfügung gestellte Parkplätze von Göttinger Firmen genutzt. Seit Ende 1996 hält
Peter Stromberg, Vorsitzender der
Rennsportgemeinschaft Göttingen e.V. im ADAC, regen Briefwechsel mit dem
Umweltamt
der Stadt Göttingen. Für die Durchführung von Go- Kart- Veranstaltungen zu Trainingszwecken ist eine Genehmigung
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich, wenn diese Veranstaltungen
an fünf Tagen oder mehr pro Kalenderjahr an den jeweiligen Standorten
stattfinden. 1500 Mark kostet diese einmalige Genehmigung.
„Wir holen die Kinder von der Straße und geben ihnen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Nun werden wir auch noch dafür bestraft", äußert Peter Stromberg. „Wir können diese Zahlungsaufforderung nicht hinnehmen. Was passiert, wenn ich das Training aufs Land verlege? Dann erhält die Stadt Göttingen auch keinen Pfennig. Und: Wenn wir bezahlen, dann verringern sich die Abgase nicht und der Krach bleibt auch bestehen. Der Verein kann es sich einfach nicht leisten, solch eine hohe Summe zu bezahlen. Wir arbeiten doch mit Kindern. Kann da nicht eine Ausnahme gemacht werden?" fragt Peter Stromberg.
„Das Genehmigungsverfahren muß sein. Da läßt uns das Bundesimmissionsschutzgesetz keinen Spielraum, wie uns das Niedersächsische Umweltministerium noch einmal ausdrücklich bestätigt hat. Wenn wir also auf ein Genehmigungsverfahren bestehen müssen, dann beileibe nicht, um die Vorhaben des Vereins zu torpedieren, sondern um sicher zu stellen, dass die geplanten Aktivitäten mit den berechtigten Interessen anderer BürgerInnen abgewogen werden können. Es stimmt nicht, dass Genehmigungsverfahren im Bereich des Umweltschutzes nichts ändern. Alle Erfahrungen mit solchen Verfahren belegen, dass sie eben doch Auflagen und Einschränkungen formulieren, abhängig jeweils von den Standorten, von der Zahl der Veranstaltungen und der Zahl der eingesetzten Karts. Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung stellt keine besondere Göttinger Schikane dar. Ihre Höhe ist in der Allgemeinen Gebührenordnung geregelt, die für ganz Niedersachsen gilt. Sie kann teilweise erlassen werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins das nahelegen", äußert Detlef Johannson. Pressesprecher der Stadt Göttingen auf Anfrage von hallo Sonntag.